Autor:innen:
Roberto A. Díaz Hernández;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Gunnar Sperveslage
(Textdatensatz erstellt: 11.09.2023,
letzte Änderung: 20.08.2025)
Ein Königsopfer des Amun-Re, des Herrn der Throne der Beiden Länder, des Vorderen von Karnak, des Königs der Götter, des Urzeitlichen der Beiden Länder, mit heiligem Arm, (und) der Großen Neunheit, die in Theben ist, indem sie dir geben mögen von den Altären für den Ka des Osiris, des Gottesvaters (und) Priesters des Amun in Karnak, des redui-netjer Priesters des Amun der Vorderseite Petearpres, gerechtfertigt, des Sohnes des Gleichbetitelten Hor-achbit, gerechtfertigt, des Sohnes des Gottesvaters (und) Priesters des Hor-pa-Re, des großen, bedeutenden, ersten Kindes des Amun Petearpres, gerechtfertigt, den die Hausherrin und Musikerin des Amun-Re Ta-net-Buchis, gerechtfertigt, geboren hat, indem er sagt:
Mögest du veranlassen, dass das Herz der Priester freundlich zu mir ist, während deine wab-Priester (und) jeder, der an meiner Statue vorbeigeht, für mich zu Amun zweifach / zweimal sprechen ‚Er möge dich loben‘, indem sie sich für mich reinigten.
"O Amun, König der Götter, Herr der Throne der Beiden Länder, Vorderer von Karnak, einziger Gott, der am Anbeginn entstanden ist, als alles Seiende noch nicht entstanden war, mögest du (meine) Statue dauern lassen in deinem Haus unter den Privilegierten des Gefolges deiner Majestät.
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
Simon D. Schweitzer,
Sophie Diepold
(Textdatensatz erstellt: 31.07.2023,
letzte Änderung: 21.08.2025)
Mögest du veranlassen, dass mein Ba herauskommt, um deinen Glanz zu erblicken am Morgen, um sich zu waschen mit allem, was herauskommt an Libationen im Lauf eines jeden Tages, wenn Lopreisungen rezitiert werden mit dem Mund, wenn für dich getan wird, was das Herz deiner Majestät erfüllt, wenn deine Heiligkeit die Lautstärke der Stimme ist."
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
Simon D. Schweitzer,
Sophie Diepold
(Textdatensatz erstellt: 31.07.2023,
letzte Änderung: 21.08.2025)
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