Sentence ID IBUBd0oK2SBpr00Zq34EN1ovBxU
Ich will erneut davon ablassen, bis Prügel dich zurücktreibt (zu mir?) von der Bummelei im sḥwr-Gewässer, vom Lande Syrien mit (seinen) šbd- und ꜥwn.t-Stöcken, vom Lande Kusch mit (seinen) Palmenrippen, vom Hochland mit (seinen) ẖbw-Stöcken, (und) vom Neuland mit (seinen) ssrr-Stöcken.
Comments
-
Unklare Aussage.
wḥm: So schon einmal von Erman vermutet, Müller, Tf. 4, Anm. 2e und DZA 24.679.400. Üblicherweise wird das Wort bw gelesen. Die vermeintliche w-Schleife ist aber der Form nach eher ein m, so dass man korrekt b{m}〈w〉 zu lesen hat; auch das b sieht ein wenig anders aus als dasjenige des bw direkt am Anfang dieser Zeile. Meist wird in der darauf folgenden kurzen Lücke ein jw ergänzt, so dass ein negiertes Futur III vorliegt, vgl. etwa Fox, S. 11, Anm. e. Hierfür müsste jedoch die Negation emendiert werden, aber nicht zu Fox' bn, sondern zu nn, vgl. die Paradigmen bei Mathieu, S. 198 und dessen Kommentar zur hiesigen Stelle, S. 69, Anm. 170. Somit müsste man davon ausgehen, dass eine falsche Negation verwendet und diese dann auch noch falsch geschrieben wurde: {b{m}〈w〉} 〈nn〉 jw=j. Mathieu, ebd. ging dagegen von einem negierten Aorist bw jri̯=f sḏm aus: "je ne puis l'abandonner", der aber ebenfalls seinen Paradigmen widerspräche (er wäre nur bw sḏm=f) und zudem die Tilgung des r vor ḫꜣꜥ voraussetzt. Zudem fragt sich, ob nicht noch Reste des Auges erkennbar sein müssten, wenn jri̯ hinter bw zu ergänzen wäre. Hier wird die Zeichengruppe nicht als b{m}〈w〉, sondern als wḥm gelesen, auch wenn das erste Zeichen nicht ganz wie das Rinderbein geschrieben wurde. Zur Konstruktion von wḥm mit r und Infinitiv Wb I 342, 14.
r šti̯ tj: Die Übersetzung ist unsicher. Das wie hier geschriebene Verb (mit schlagendem Mann als Determinativ) scheint mit Steuerschätzungen zu tun zu haben, vgl. W. Helck, Zur Verwaltung des Mittleren und Neuen Reiches, Leiden, Köln (PdÄ 3), S. 143-145, A.H. Gardiner, The Wilbour Papyrus, Vol. II, Commentary, Oxford 1948, S. 10 ("to assess"), vgl. ders., in: JEA 27, 1941, S. 66 (nominales št durch "tax-payer" übersetzt). Meist wird es hier an dieser Stelle mit "(ver)treiben nach" o.ä. übersetzt, als wäre es eine Schreibung von ḫti̯ (Wb III 343, 3-4, allerdings heißt es in Verbindung mit r "zurücktreiben von", eine Bedeutung, die zudem erst spät belegt ist); vgl. aber vielleicht auch šdi̯ r in der Bedeutung "etwas hinbringen zu/nach" (Wb III 562, 9-10, sicher mit der Konnotation "mit sich nehmen hin zu ...", was ebenso wenig passt). Ansonsten könnte man noch an šdi̯ r "bewahren vor etw." (Wb III 563, 9) denken. Problematisch ist das tj, das in den meisten Fällen in den hiesigen Liebesliedern als Stativendung auftritt, gelegentlich auch als Affix des Status pronominalis des Verbs (2,2: mri̯.ṱ=k [das Nomen mrw.t hat statt dessen immer t+w-Schleife]; 3,3: fꜣi̯.ṱ=k; 4,8: sfḫ.ṱ=st) und ein einziges Mal als Schreibung des enklitischen Personalpronomens tw (1,3). Da ein Stativ nach der Präposition r auszuschließen ist und ein Infinitiv mit einem enklitischen Pronomen ebenso, ist die wahrscheinlichste Lösung diejenige eines Infinitivs mit ungeschriebenem Suffixpronomen der 1. Person Sg. Eine weitere denkbare Möglichkeit wäre noch die Annahme eines r sḏm.t=f, vgl. etwa die Schreibung von pḥ.tj(=j) in A. Erman, Neuaegyptische Grammatik; Leipzig, 2. Auflage, 1933, S. 162, § 341 (allerdings in einem hieroglyphischen Text). Damit hätte man bei einer infinitivischen Lösung zur Auswahl: "(um) mich steuerlich einzuschätzen" (?), "(um) mich zurückzutreiben von", "(um) mich zu bewahren vor". In allen drei Fällen kann qnqn.t nicht sinnvoll angeschlossen werden. Bei einer Lösung als r sḏm.tj(=j) hätte man: "bis ich steuerlich einschätze", "bis ich zurücktreibe von", "bis ich bewahre vor". Auch hier lässt sich qnqn.t nicht sinnvoll einbinden. Sollte man also tj wie in 1,3 als enklitisches Pronomen verstehen und von r šti̯(.t) tw qnqn.t ausgehen? Als Übersetzungen kommen dann infrage: "bis Prügel dich steuerlich einschätzt" (wie in allen Fällen sinnlos), "bis Prügel dich zurücktreibt von" und "bis Prügel dich bewahrt vor".
qnqn.t: Vgl. Lesko, Dictionary IV, 17 mit Verweis auf diese Stelle.
ꜥwn.t: Es sei darauf hingewiesen, dass die Verwendung eines ꜥwn.t-Stockes im Lande Syrien, genauer gesagt vor der Stadt Joppe, in einer der beiden Erzählungen auf der Rückseite des Papyrus eine zentrale Rolle spielt.
Persistent ID:
IBUBd0oK2SBpr00Zq34EN1ovBxU
Persistent URL:
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/IBUBd0oK2SBpr00Zq34EN1ovBxU
Please cite as:
(Full citation)Lutz Popko, with contributions by Altägyptisches Wörterbuch, Svenja Damm, Anja Weber, Daniel A. Werning, Sentence ID IBUBd0oK2SBpr00Zq34EN1ovBxU <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/IBUBd0oK2SBpr00Zq34EN1ovBxU>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Corpus issue 18, Web app version 2.1.5, 7/26/2023, ed. by Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning on behalf of the Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften and Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils on behalf of the Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (accessed: xx.xx.20xx)(Short citation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/IBUBd0oK2SBpr00Zq34EN1ovBxU, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (accessed: xx.xx.20xx)
Comment the content of this page
Thank you for helping to improve the data! Your comment will be send to the TLA team for evaluation. For more information, see our privacy policy.
Share this page
Note that if you use the social media buttons (e.g., X, Facebook), data will be delivered to the respective service. For details, see the privacy policies of the respective service(s).