Satz ID IBUBdwnzm4vdZUa6kIraQqiYxZc
(Und) der Ankläger, er bringt die Scheidung herbei.
Kommentare
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oder: (Und) meine Anklage, sie bringt die Scheidung herbei.
Die meisten Übersetzungen gehen davon aus, daß srḫ.y=j: "meine Anklage" zu lesen ist und daß der Landmann redet. Kurth, Der Oasenmann, 133 liest srḫ.y: "einer, der anklagt" und meint auch, daß der Landmann auf sich selbst verweist. Es ist aber möglich, daß "dein Genosse", der nichts bekommen hat, der "Zähneknirscher/Kiefer", gemeint ist. Selbst wenn der Landmann über sich selbst spricht, so benutzt er sehr selten die Form "ich". Daher wird die Übersetzung "der Ankläger" vorgezogen.
Persistente ID:
IBUBdwnzm4vdZUa6kIraQqiYxZc
Persistente URL:
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/IBUBdwnzm4vdZUa6kIraQqiYxZc
Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Peter Dils, unter Mitarbeit von Altägyptisches Wörterbuch, Florence Langermann, Billy Böhm, Samuel Huster, Satz ID IBUBdwnzm4vdZUa6kIraQqiYxZc <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/IBUBdwnzm4vdZUa6kIraQqiYxZc>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 18, Web-App-Version 2.1.5, 26.7.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/IBUBdwnzm4vdZUa6kIraQqiYxZc, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (Zugriff am: xx.xx.20xx)
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