Die Wab-Priester, die in allen Tempeln Ägyptens ingesamt sind, sollen Wab-Priester der beiden Wohltätigen Götter mit ihren Namen genannt werden, und (sie) sollen hinzugefügt werden zu den Namen der Ämter ihrer Prophet〈en〉, und es soll für sie auf alle Urkunden geschrieben werden und das Amt des Propheten der beiden Wohltätigen Götter soll auf dem dazugehörigen Siegel ihrer Hand eingraviert werden.
Autor:innen:
Ralph Birk;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Anja Weber,
Simon D. Schweitzer,
Gunnar Sperveslage
(Textdatensatz erstellt: 25.10.2018,
letzte Änderung: 20.08.2025)
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