[§70] (nämlich) das Unterlassen, dass für sie untersucht wird der Feind (= Fürst) von Chatti an jedem möglichen (Ort), an dem er sich aufhält, und [§71] es Seiner Majestät täg[lich] zu berichten!"
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Anja Weber,
Jonas Treptow,
Simon D. Schweitzer,
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache, SAW,
Gunnar Sperveslage
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 20.08.2025)
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
Peter Dils,
Billy Böhm,
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: 08.03.2017,
letzte Änderung: 15.09.2025)
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
Peter Dils,
Billy Böhm,
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: 08.03.2017,
letzte Änderung: 15.09.2025)
[§ 3: Wiederaufnahme des Vertrages durch Hattusili] Und dann danach von d(ies)em Tag an, siehe Hattusili, der Großfürst des Landes Chatti ist (= befindet sich) [in] einem Vertrag des Dauernlassens des Verhältnisses, das Re und das Seth gemacht haben für das Land von Ägypten mit dem Land von Chatti, um zu verhindern, dass zwischen ihnen Streit entsteht ewiglich.
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
Weiterhin/Zusätzlich sei gesagt: Ich werde (alsbald) [na]ch (meinem) Schicksal gehen (= sterben), aber Ramses-meriamun, der große Herrscher von Ägypten, [soll] ewiglich leben und man (= Ramses II.) s[ol]l [in das Land von] Chatti kommen, [um zu veranlassen], dass si[e (= Hethiter) meinen Sohn zu ihrem] Herrn [mache]n, und (man soll kommen), um zu verhindern, dass sie (= Hethiter) für sich einen anderen zu ihrem Herrn machen.
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
[§ 27: Segen bei Vertragseinhaltung] Und was denjenigen anbetrifft, der diesen Wortla〈ut〉 schützen wird, der auf dieser Tafel aus Silber (festgehalten) ist - seien sie Hethiter, seien sie Ägypter - und die ihn (= Wortlaut des Vertrages) (überhaupt) nicht negieren werden,
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
dann soll Ramses-meriamun, der große Herr[scher von Ägypten, sie] ergreifen [und] sie zum Großfürsten von Chatti (zurück)bringen [lassen] und der Großfürst [von Chatti] soll [ihre] Verge[hen] nicht gegen sie ve[rfolgen] und ][man] soll ihr [Haus], ihre Frauen und ihre Kin[der ni]cht zerstören und man soll ihn (selbst) nicht töten und man soll seine Ohren, seine Augen, seinen Mund und seine Beine nicht verstümmeln (wörtl.: schädigen) und man soll (überhaupt) kein(es seiner) Vergehen gegen ihn verfolgen.
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 29.12.2022)
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Anja Weber,
Jonas Treptow,
Gunnar Sperveslage
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 20.08.2025)
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