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pꜣ šms.w n(.j) Jmn: Die Bezeichnung šms.w n(.j) Jmn ist zweimal in dem Text bezeugt. Einmal zu Beginn des Textes in der Vorstellung der Orakelbesitzerin, und ein zweites Mal auf dem Verso, auf dem lediglich eine Adressangabe notiert wurde. Zu Beginn des Textes kann die Bezeichnung nur als Titel mit vorausgehendem bestimmten Artikel angesehen werden, da mit dem vorausgehenden Ḏd-〈Ḫn〉s.w der Name bereits genannt ist, s. Edwards, HPBM 4, Bd. 1, 103 [6]). Auf dem Verso in der Adresse ist der Name des Mannes nicht genannt; der Befund dort ist also nicht ganz eindeutig. Ein Titel šms.w-n(.j)-Jmn „Gefolgsmann des Amun“ ist bisher nicht belegt. Ungewöhnlich ist auch die Kombination des Titels šms.w mit einem Götternamen. Denn der Titel tritt für gewöhnlich einerseits in Verbindung mit dem König bzw. dem Palast auf und bezeichnet dort vermutlich einen Beamten innerhalb der Organisation oder Verwaltung, und andrerseits wird der Titel auch in militärischem Kontext verwendet, wobei er dann generell mit einer Wächterfunktion assoziiert wird (Taylor, Titles of the 18th Dyn., 225–230 [2200–2234]; Quirke, Titles and bureaux, 47; Al-Ayedi, Titles of the NK, 603–608 [2017–2035]; Quirke, in: Bietak/Prell, Palaces I, 190–191).
In der Onomastik findet sich mit Šms.w-n.j-Ptḥ (RPN I, 328.07) zumindest ein Beispiel mit einem parallelen Bildungsmuster. Doch lässt sich der Kontext zu Beginn des Textes nicht mit einer Identifikation als Personenname vereinbaren. -
Ḏd-〈Ḫn〉s.w: Vorschlag von Edwards, HPBM 4, Bd. 1, 103 [6]. Leider taucht der Name im weiteren Verlauf des Textes und auch in der Adresse auf dem Verso nicht noch einmal auf.
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ḥbs.yt: Ausgehend vom Gebrauch des Begriffs ḥbs.yt (Wb 3, 66.23–24) in den Heqanacht-Papieren, wird angenommen, dass es sich um die Bezeichnung einer „zweiten Ehefrau“ bzw. einer „Nebenfrau“ handelt, s. James, Heknakthe, 143; vgl. Köhler, in: FS Graefe, 257–262. Anders als in der älteren Sekundärliteratur suggeriert wird (Übersicht der Übersetzungsvorschläge, s. Hellum, in: FS Hope, 273–275), definiert der Begriff aber weder die Art oder Legitimität der Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau noch die soziale Stellung der Frau sondern stellt sich vielmehr als spezifische Bezeichnung eines Abhängigkeitsverhältnisses dar, das Schutz und Versorgung durch den Mann sicherstellt, s. Wüthrich, in: BSÉG 32, 2021, 159. Die Bedeutung des Verbs ḥbs („bekleiden“, Wb 3, 64.3–65.17) zugrundelegend kommt Wüthrich zum Schluss, dass „on peut donc suggérer qu’une ḥbs.yt est une femme à laquelle un homme apporte son soutien financier, problablement en lui donnant une forme de subside, comme le montre également les contrats de mariage démotiques. La nature de cette forme d’entretien reste obscure mais il ne se restreint bien évidemment pas à l’habillement. Vêtir la femme serait une forme d’expression de type pars pro toto pour signifier l’intégralité du foyer. La personne identifiée comme ḥbs.yt peut ainsi être une première ou une seconde épouse puisque le terme n’a pas pour fonction de qualifier la nature des liens maritaux mais sa qualité de dépendance matérielle par rapport à une homme.” (ebd. 158).
Wie sich die Begriffe ḥbs.yt und ḥm.t zueinander verhalten, ist schwer zu bestimmen, zumal – wenn auch selten – Belege zeigen, dass beide Begriffe für dieselbe Person verwendet werden können (Wüthrich, in: BSÉG 32, 2021, 149). Unbestritten ist, dass der Begriff ḥbs.yt einen engeren Bedeutungshorizont haben muss. So wird ḥbs.yt im Unterschied zu ḥm.t niemals generisch, sondern immer in Bezug auf konkrete Personen verwendet (Wüthrich, in: BSÉG 32, 2021, 151). „Il ne s’agit donc non pas d’un synonyme de ḥm.t, comme cela a été fréquemment proposé, mais d’un mot appartenant à la même sphère sémantique et sociale qui ajoute une nuance particulière à la relation entre la femme et l’homme concernés. Il est logiquement absent des lettres ou des documents administratifs de type cadastral où l’identité feminine est définie par rapport à l’époux sans impliquer la notion de dépendance financière. Durant le Nouvel Empire, aucune d’entre elles ne se réclame personnellement de ce statut, de même qu’aucun homme ne décrit sa partenaire comme « sa ḥbs.yt ». Néanmoins, on observe une évolution dans l’usage de ce terme qui semble initialement être restreint au domaine administratif voire judiciaire, avant d’entrer dans la sphère funéraire.” (Wüthrich, in: BSÉG 32, 2021, 159).
Der hier vorliegende Text verwendet das Wort unzweifelhaft im Plural, der dementsprechend auch Ernst genommen werden muss. Das mag auch der Grund gewesen sein, dass Edwards (HPBM 4, Bd. 1, 48) sich für die Übersetzung „concubines“ entschieden hat, die – wie oben dargelegt – abgelehnt werden muss. Stattdessen wurde auf eine irgendwie geartete Spezifizierung verzichtet zugunsten einer allgemeinen Übersetzung mit „seine Frauen“. Aus dem Kontext geht unzweifelhaft hervor, dass es sich bei den hier angesprochenen Frauen um die zukünftigen Sexualpartnerinnen des Orakelbezsitzers handelt. Aus dem Kontext geht allerdings nicht hervor, ob der Plural eine Vorstellung von mehreren gleichzeitigen Beziehungen impliziert, oder ob sich hier allgemein menschliche Erfahrungswerte z.B. zu einer höheren Sterblichkeit von Frauen o.ä. widerspiegeln. Es wäre interessant zu überprüfen, ob ähnliche Formulierungen mit der Bezeichnung ḥm.t belegt sind. Wüthrich (in: BSÉG 32, 2021, 143–144) vermutet zu der hier vorliegenden Formulierung, dass das folgende ẖrd.w ḥm.t möglicherweise dazu beigetragen hat, dass der Schreiber sich – aus welchen Gründen auch immer – für einen anderen Begriff zur Bezeichnung der Frauen entschieden hat. Da die Parallelen zu diesem Versprechen ausschließlich für weibliche Orakelbesitzerinnen belegt sind, kann hierzu nur die Aussage gemacht werden, dass der Schreiber hier individuell formulieren musste und vermutlich keine Vorlage zur Verfügung hatte. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass die Schreibung in unserem Papyrus keineswegs der zeitgenössich belegten Kurzschreibung entspricht, sondern vielmehr die gängige Schreibung der 20. Dynastie widergibt, so wie sie vor allem in den Grabräuberprotokollen (pLondon BM EA 10053) belegt ist (s. Übersicht der Schreibungen bei Wüthrich, in: BSÉG 32, 2021, 162–164. Die Bezeichnung der männlichen und weiblichen Kinder findet allerdings Paralleln, z.B. im pLondon 10083 (L1), Vso. x+60–61 und pTurin Cat. 1984 (T2), Rto. 112–113). -
〈___〉: Der Name der Mutter wurde ausgelassen. Ca. vier Quadrate wurden zwischen tꜣj šrj(.t) n(.t) und der sitzenden Frau (B1) als Klassifikator des Namens frei gelassen. Warum der Name nicht eingetragen worden ist, entzieht sich unserer Kenntnis, leider ist er weder im folgenden Text noch auf der Adresse auf dem Verso ein zweites Mal bezeugt, s. Edwards, HPBM 4, Bd. 1, 103 [4].
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ḥbs.yt Ḏd-〈Ḫn〉s.w: Es ist unklar, ob sich diese Angabe auf die Mutter oder die Orakelbesitzerin bezieht. Da der Name des Mannes in der Adresse auf dem Verso nicht genannt wird, geht Edwards (HPBM 4, Bd. 1, 103 [5]) davon aus, dass es sich um die Mutter handeln dürfte.
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Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Anke Blöbaum, unter Mitarbeit von Svenja Damm, Daniel A. Werning, Token ID ICMBCcvg6vVBkUovjF8TKNB29uo <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/ICMBCcvg6vVBkUovjF8TKNB29uo>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 19, Web-App-Version 2.2.0, 5.11.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/ICMBCcvg6vVBkUovjF8TKNB29uo, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (Zugriff am: xx.xx.20xx)
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