Ein Opfer, das der König und Amun-Re, der Herr des Himmels, geben für den Ka des Iripat, Hatia, des wahrhaftig Vertrauten beim Zurückhalten der Pat, beim Einschüchtern der Herzen der Feinde, des Vorstehers der Stadt, des Vorstehers der sechs Gerichtshöfe, Ii-meru, der Gerechtfertigte, den Sat-amun geboren hat.
Autor:innen:
Alexander Schütze;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Peter Dils,
Lutz Popko,
Kay Christine Klinger,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Ein Opfer, das der König und Amun-Re, der Herr des Himmels, geben für den Ka des Iripat, Hatia, des Oberhauptes des ganzen Landes, dem die Angelegenheiten der beiden Länder berichtet werden, der Vorsteher der Stadt, der Vorsteher der sechs Gerichtshöfe, Ii-meru, der Gerechtfertigte, den der Leiter der breiten Halle, Ii-meru, der Gerechtfertigte, gezeugt hat.
Autor:innen:
Alexander Schütze;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Peter Dils,
Lutz Popko,
Kay Christine Klinger,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Diese Hausurkunde wurde ausgestellt vor: - dem Bürgermeister der Stadt, Wesir, Vorsteher der Sechs Großen Häuser" Sobeknacht, - dem zꜣb Nebsumenu, - dem Gottesdiener des Horus von Hierakonpolis Sobeknacht; durch den zꜣb Renseneb.
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Ich (=Kebsi) werde es ihm (=Sobeknacht) ersetzen mit meinem Amt des Bürgermeisters von Elkab, das an mich kam aus dem Eigentum meines Vaters, des Stadtvorstehers und Wesirs Ii-meru, 〈das〉 an ihm 〈kam〉 aus dem Eigentum sein〈es〉 Bruders seiner Mutter, Ai der Jüngere, der verschieden war ohne dass er Kinder hatte, dieses Amt, für das 〈ihm〉 〈sein〉 Vater, der Wesir Ai, eine Privaturkunde ausgefertigt hatte, im Regierungsjahr 1 der Zeit des 𓍹Merihotepre𓍺, des Gerechtfertigten.
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Es wurde festgestellt, dass der Stadtvorsteher und Wesir Ai eine Hausurkunde über das (Amt des) Bürgermeisters von Elkab für seinen Sohn, den Obersten des Altars des Amun, Ai der Jüngere, angefertigt hat, im Regierungsjahr 1, Monat 4 der pr.t-Zeit, Tag 19, zur Zeit des 𓍹Merihotepre𓍺, des Gerechtfertigten.
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Anfang der Lehre, die verfaßt hat der Erbfürst und Graf, der Gottes[vater und Gottesgeliebte, der Hüter des Geheimnisses des Palastes des Königs - möge er leben, heil und gesund sein -], der Vorsteher des ganzen Landes, der Sem-Priester und Leiter [aller] Schurze, [der Vorsteher der Stadt und Wesir, Kairsu, der mit/in einer Lehre] zu seinen Kindern [spricht]:
Autor:innen:
Peter Dils;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Lutz Popko,
Johannes Jüngling,
Samuel Huster,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Anfang der Lehre, die verfaßt hat der Erbfürst und Graf, der Gottesvater und Gottesgeliebte, der Richter der sechs großen Häuser, der Mund, der beruhigt im ganzen Land, der Stadtvorsteher und Wesir, Ptahhotep-der-Ältere, der (wörtl.: indem er) zu der Majestät des Königs von Ober- und Unterägypten 𓍹Isesi𓍺 sagt:
Autor:innen:
Peter Dils;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Billy Böhm,
Lutz Popko,
Johannes Jüngling,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Anfang der Sprüche/Maximen der vollkommenen Rede, die verfaßt hat der Erbfürst und Graf, der Gottesvater und Gottesgeliebte, der Richter der sechs großen Häuser, der Mund, der beruhigt im ganzen Land, der Stadtvorsteher und Wesir Ptahhotep-der-Ältere, der spricht als einer, der den Unwissenden zur Kenntnis unterrichtet gemäß (oder: und zu) den Regeln der vollkommenen Rede, zum Vorteil derer, die zuhören/gehorchen werden, (und) zum Nachteil derer, die (davon) abweichen werden.
Autor:innen:
Peter Dils;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Billy Böhm,
Lutz Popko,
Johannes Jüngling,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Anfang der Lehre, die verfaßt hat der Erbfürst und Graf, der Gottesvater und Gottesgeliebte, der Richter der 6 großen Häuser, der Mund, der beruhigt im ganzen Land, der Stadtvorsteher und Wesir Ptahhotep-der-Ältere, der zu der Majestät des Königs von Ober- und Unterägypten (Isesi), lebend in Ewigkeit, sagt (wörtl.: indem er sagt):
Autor:innen:
Peter Dils;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Billy Böhm,
Lutz Popko,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Anfang der Sprüche/Maximen der vollkommenen Rede, die verfaßt hat der Erbfürst und Graf, der Gottesvater und Gottesgeliebte, [der Richter der 6 großen Häuser], der Mund, der beruhigt im ganzen Land, der Stadtvorsteher und Wesir Ptahhotep-der-Ältere, bestehend aus dem Belehren des Unwissenden zur Kenntnis gemäß (oder: und zu) den Regeln der vollkommenen Rede, zum Vorteil (wörtl.: als eine nützliche/wirksame Sache) derer, die zuhören/gehorchen werden, (und) zum Nachteil (wörtl.: als eine schädliche/nutzlose Sache) derer, die (davon) abweichen werden.
Autor:innen:
Peter Dils;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Billy Böhm,
Lutz Popko,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
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