[§ 9: Defensivbündnis zugunsten Chattis gegen innere Feinde] Und wenn Untergebene des Großfürsten von Chatti gegen ihn (= Hattusili III.) freveln und Rams[es]-meriamun, [der große Herrscher von Ägypten (es) ⸮hört?],
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
Weiterhin/Zusätzlich sei gesagt: Ich werde (alsbald) [na]ch (meinem) Schicksal gehen (= sterben), aber Ramses-meriamun, der große Herrscher von Ägypten, [soll] ewiglich leben und man (= Ramses II.) s[ol]l [in das Land von] Chatti kommen, [um zu veranlassen], dass si[e (= Hethiter) meinen Sohn zu ihrem] Herrn [mache]n, und (man soll kommen), um zu verhindern, dass sie (= Hethiter) für sich einen anderen zu ihrem Herrn machen.
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
[§ 11: Auslieferung von Flüchtlingen an Ägypten] [Wenn ein Reicher (= hochrangige Person aus Ägypten) flieht und zum] ⸢Großfürsten von⸣ Chatti [kommt] oder (wenn) eine Stadt [unter den]en der Länder des Ramses-meriamun, des großen Herrschers von Ägypten, (flieht) und sie zum Großfürsten von Chatti kommt, dann soll der Großfürst von Chatti sie nicht aufnehmen,
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
[§ 13: Auslieferung von Flüchtlingen an Chatti] wenn ein Reicher (= hochrangige Person) aus dem Land von Chatti flieht und [zu Usermaa]tre-setepenre, dem [großen Herrscher] von Ägypten, [kommt] oder (wenn) eine Stadt oder ein qah-Distrikt oder [eine nat-Siedlung unter] denen des Landes von Chatti (flieht) und sie zu Ramses-meriamun, dem großen Herrscher von Ägypten, kommen,
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
sondern Ramses-meriamun, der große Herrscher von Ägypten, soll sie (vielmehr) zum Großfürsten von Chatti (zurück)bringen lassen und man (= Ramses II.) soll sie nicht bleiben lassen (im Land von Ägypten); und gleichermaßen
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
[§ 21: Schwurgötterliste] Was anbetrifft diesen Wortlaut des Vertrags, [den] der Großfürst von Chatti mit Ramses-meriamun, dem großen Herrscher von Ägypten, [schloss] (wörtl.: machen), [er] ist schriftlich auf dieser Tafel aus Silber (festgehalten).
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
Und was den Menschen angeht, den man zu Ramses-meriamun, dem großen Herrscher von Ägypten, (zurück)bringen wird, man soll sein Vergehen gegen ihn nicht verfolgen,
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
dann soll Ramses-meriamun, der große Herr[scher von Ägypten, sie] ergreifen [und] sie zum Großfürsten von Chatti (zurück)bringen [lassen] und der Großfürst [von Chatti] soll [ihre] Verge[hen] nicht gegen sie ve[rfolgen] und ][man] soll ihr [Haus], ihre Frauen und ihre Kin[der ni]cht zerstören und man soll ihn (selbst) nicht töten und man soll seine Ohren, seine Augen, seinen Mund und seine Beine nicht verstümmeln (wörtl.: schädigen) und man soll (überhaupt) kein(es seiner) Vergehen gegen ihn verfolgen.
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer,
Anja Weber,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 25.09.2025)
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Jonas Treptow
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 29.12.2022)
Kommentieren Sie den Inhalt dieser Seite
Danke, dass Sie uns helfen, unser Angebot zu verbessern. Ihr Kommentar wird an das TLA-Team zur Bearbeitung übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz-Erklärung.
Teile diese Seite
Beachten Sie, dass, wenn Sie Social Media-Buttons (z.b. X, Facebook) nutzen, Daten an die entsprechenden Services übermittelt werden. Details entnehmen Sie den Datenschutzrichtlinien des entsprechenden Angebots.
Weisen Sie uns gerne auf Irrtümer hin
Danke, dass Sie uns helfen, unser Angebot zu verbessern.
Falls Sie kein e-Mail-Programm auf Ihrem Endgerät installiert haben, verfassen Sie bitte händisch eine e-Mail unter Angabe der Lemma-ID/Link, Token-ID/Link (oder Satz-ID/Link), Art des Fehlers an: tla-web@bbaw.de.