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Sätze von Text OX5U4KXMKVHCVOSFP5QZUIVQE4
de Ni-anch-Chnum und Chnum-hetepu.
de Der Aufseher der Nagelpfleger des Palastes und Herr der Ehrwürdigkeit vor dem großen Gott Ni-anch-Chnum und 〈〈der Aufseher der Nagelpfleger des Palastes und Herr der Ehrwürdigkeit vor dem großen Gott〉〉 Chnumhotep, sie sagen:
de Was anbetrifft jene (Stiftungs-)Brüder und jene Totenpriester, die für uns wegen des Totenopfers für uns in der Nekropole handeln, (gilt):
de Nicht werden wir zulassen, daß unsere Kinder, unsere beiden Ehefrauen und irgendein Mensch über sie verfügen.
de Sie sind (zuständig) wegen des Totenopfers für uns sowie (für) die Väter, Mütter und Bewohner der Nekropole.
de Was ferner anbetrifft irgendeinen Totenpriester, der irgendeinem Menschen seinen Anteil gegen eine Gegenleistung gibt, (da gilt):
de Von ihm fortzunehmen ist jede zu ihm gegebene Sache, die (dann) gegeben wird zu den Priestern seiner Phyle.
de Was ferner anbetrifft irgendeinen Totenpriester, der eine andere Dienstleistung ergreifen wird, (da gilt):
de Von ihm fortzunehmen ist jede zu ihm gegebene Sache, die (dann) gegeben wird zu den Priestern seiner Phyle.
de Was ferner anbetrifft irgendeinen Totenpriester, der (in einer) Sache streiten wird gegen seinen zweiten Totenpriester, (dann gilt):
(1) |
Sz.12.1:Bildbeischrift N.j-⸢ꜥnḫ-H̱nm.w⸣ ⸢H̱nm.w-ḥtp.w⸣ |
de Ni-anch-Chnum und Chnum-hetepu. |
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de Der Aufseher der Nagelpfleger des Palastes und Herr der Ehrwürdigkeit vor dem großen Gott Ni-anch-Chnum und 〈〈der Aufseher der Nagelpfleger des Palastes und Herr der Ehrwürdigkeit vor dem großen Gott〉〉 Chnumhotep, sie sagen: |
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de Was anbetrifft jene (Stiftungs-)Brüder und jene Totenpriester, die für uns wegen des Totenopfers für uns in der Nekropole handeln, (gilt): |
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de Nicht werden wir zulassen, daß unsere Kinder, unsere beiden Ehefrauen und irgendein Mensch über sie verfügen. |
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de Sie sind (zuständig) wegen des Totenopfers für uns sowie (für) die Väter, Mütter und Bewohner der Nekropole. |
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de Was ferner anbetrifft irgendeinen Totenpriester, der irgendeinem Menschen seinen Anteil gegen eine Gegenleistung gibt, (da gilt): |
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(7) |
de Von ihm fortzunehmen ist jede zu ihm gegebene Sache, die (dann) gegeben wird zu den Priestern seiner Phyle. |
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(8) |
de Was ferner anbetrifft irgendeinen Totenpriester, der eine andere Dienstleistung ergreifen wird, (da gilt): |
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(9) |
de Von ihm fortzunehmen ist jede zu ihm gegebene Sache, die (dann) gegeben wird zu den Priestern seiner Phyle. |
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(10) |
de Was ferner anbetrifft irgendeinen Totenpriester, der (in einer) Sache streiten wird gegen seinen zweiten Totenpriester, (dann gilt): |
Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Stefan Grunert, unter Mitarbeit von Altägyptisches Wörterbuch, Sätze von Text "Szene 12" (Text-ID OX5U4KXMKVHCVOSFP5QZUIVQE4) <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/text/OX5U4KXMKVHCVOSFP5QZUIVQE4/sentences>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 18, Web-App-Version 2.1.4, 27.6.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/text/OX5U4KXMKVHCVOSFP5QZUIVQE4/sentences, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (Zugriff am: xx.xx.20xx)
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