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nṯr.w j:smn{.tj}: Übersetzung als Vokativ und Imperativ mit Borghouts, wohingegen Roccati das noch als Stativkonstruktion an den vorigen Satz anschließt: „e gli dei sono stabiliti“. Boghouts’ Lösung erfordert eine Tilgung des tj nach smn. Röpke, Mythologische Erzählungen in den Heiltexten, Bd. 1, 233, Anm. 123 übersetzt die Passage ebenfalls vokativisch + imperativisch, versteht aber tj als enklitisches Personalpronomen der 2. Person Singular. Da er dafür ein singularisches, am besten feminines Bezugswort braucht, deutet er die Gruppe aus Götterstandarten, Falke auf Standarte und Pluralzeichen nicht als Schreibung für nṯr.w: „Götter“, sondern als Klassifikatoren der Götterneunheit: 〈j tꜣ psḏ.t〉[G8A-G7-Z3A]. Das Verb smn interpretiert er als „schwer zu erkennen[den]“ Hinweis auf ein Wettkampfgeschehen: „bring’ dich in (Kampf-)Stellung (o.ä.)“.
Die Aussage der Nebensätze ist unklar. Mit dem „ihm“, dem die Hand (helfend?) gereicht wird, wird wohl der Gebissene gemeint sein. Was mit den sich neigenden Hölzern gemeint ist, ist unklar:
(1) hnn mit reflexivem Pronomen bedeutet „sich auf jmd./etw. verlassen“ (Wb 2, 494.15-16), d.h. wörtlich wohl „sich auf jmd./etw. stützen“. Doch worauf sollten sich die genannten Hölzer verlassen können und was ist mit ihnen gemeint, dass sie überhaupt personifiziert als Subjekt des Satzes erscheinen können? (Es sei zumindest angemerkt, dass in der Rangstreitfabel von Kopf und Leib auf der Turiner Schreibtafel Cat. 6238 = CGT 58004 sich einer von beiden, Leib oder Kopf (die Bezüge sind diskutabel, vgl. den Kommentar im TLA), als zꜣ.w des ganzen „Hauses“ (pr) bezeichnet, auf das sich alle Körperteile „verlassen“ (rhn) könnten.) Selbst wenn man vor den Hölzern eine Präposition, am ehesten ein ḥr, ergänzt und die Hölzer damit zum Objekt des Sich-Verlassens macht („wie er [= der Patient?] sich 〈auf〉 die zb.w-Hölzer und zꜣw-Balken verlässt“), wäre unklar, worauf hier angespielt wird. Röpke, Mythologische Erzählungen in den Heiltexten, Bd. 1, 233, Anm. 123 vermutet, dass gemeint ist, die Hölzer würden sich „(gegenseitig?) stützen“ i.S.v. „ineinandergreifen“, ohne dass das die generelle Aussage wesentlich erhellen würde.
(2) hnn kann die Bedeutung „etw. schwer belasten“ haben (Wb 2, 494.12-13, CLEM, 46). Doch spricht hier das zusätzlich stehende enklitische Pronomen gegen diese Bedeutung. Zudem macht auch diese Bedeutung nicht klarer, welche Holzteile hiervon betroffen sein sollten. Sicherlich kaum die Bestandteile eines Opfertisches, da die zuvor erwähnten Opfer gerade „ein Geringes“ (m nḏs) sind und kaum einen Opfertisch zum „biegen“ (o.ä.) bringen könnten.
(3) Das Verb hnn ist auch ein Terminus technicus im Orakelwesen, wo es die (zustimmende) Vorwärtsbewegung der Priester meint, die bei Festprozessionen die Prozessionsbarke mit dem befragten Gott tragen; zur genauen Bedeutung von hnn in diesem Kontext s. Černý, in: Parker, Saite Oracle Papyrus, 44. Daher ist es verführerisch zu überlegen, ob hier eine Anspielung auf diese Praxis vorliegt und gemeint ist, dass sich der Umfang der Opferspeisen für Gott X danach richtet, wie das Orakel ausgefallen ist, ob sich die Priester mit der Prozessionsbarke also vorwärts bewegt haben oder nicht. In diesem Fall könnte man die Anspielungen auch auf den Imperativ smn ausweiten, der eine Ablehnung bezeichnen kann, Černý, ebd., 43. Dass mancher Ägypter diesbezüglich durchaus pragmatisch vorging, zeigt bspw. der Fall des Amunemwia auf dem ramessidischen pBM EA 10335, der sich an mehrere Götter wandte, weil er mit der Entscheidung des ersten Orakels nicht zufrieden war, vgl. von Lieven, in: AoF 26 (1), 1999, 81-82. Jedenfalls kann zꜣw auch die Beplankung eines Schiffes oder andere Schiffsteile meinen (Dürring, Materialien zum Schiffbau, 54); es ist also nicht auszuschließen, dass hier in verschlüsselter Form die Prozessionsbarke gemeint ist. Das Substantiv zb.w ist nur selten belegt. Was genau damit bezeichnet wird, ist nicht ganz klar. Es kommt noch weitere Male zusammen mit zꜣw vor, ohne dass sich aus den Kontexten herleiten ließe, was die beiden Begriffe dann jeweils meinen. zb.w scheint zumindest (auch?) Bauholz bezeichnen zu können, jedenfalls etwas, was in der Lehre des Cheti von einem Zimmermann verlegt (swꜣḥ) wird. Im Schiffsbau ist es allerdings bislang nicht belegt. Es wäre in dem Fall allenfalls noch denkbar und verführerisch, hierin die Trageholme der Prozessionsbarke zu sehen. Doch werden diese üblicherweise nbꜣ genannt, Karlshausen, Barque processionnelle divine, 285-287. Daher ist auch die Möglichkeit (3) nicht eindeutig beweisbar. Letzten Endes spricht auch hiergegen das reflexive Pronomen, das auch bei dieser Bedeutung überflüssig wäre.
jw ḏi̯ ... ḏr.t n=f: Mittelägyptisch würden hier komplexe Hauptsätze vorliegen, neuägyptisch dagegen Umstandssätze der Vergangenheit. Da der Text eher neuägyptisch ist, wird auch hier eine neuägyptische Interpretation vorgeschlagen. Streng mittel- und neuägyptisch würde man das pronominale n=f weiter vorn im Satz erwarten. Zur Abweichung von dieser Regel s. ENG, § 693.
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Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Lutz Popko, unter Mitarbeit von Altägyptisches Wörterbuch, Florence Langermann, Daniel A. Werning, Token ID IBkCSKvSFFiLD0cotWNzOtsTBFo <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/IBkCSKvSFFiLD0cotWNzOtsTBFo>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 19, Web-App-Version 2.2.0, 5.11.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
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