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nꜣ mḏꜣ.y(t) ḥr(.jw) rnp.t: Dieses aus drei Teilen aufgebaute Götterversprechen beinhaltet in den anderen Textzeugen (pLondon BM EA 10083 (L1), Rto. x+21–22; pLondon BM EA 10251 (L2), Rto. 54–55; pTurin Cat. 1984 (T2), Rto. 20–22; pParis Louvre E 8083 (P2), Rto. 18–20; pParis Louvre E 25354 (P3), Rto. 95–98; pCleveland CMA 14.723 (CMA), 21–23) lediglich zwei Teile, und zwar die Bücher vom Jahresanfang sowie diejenigen vom Jahresende. Die Erweiterung um die nꜣ mḏꜣ.t ḥr(.jw) rnp.t findet sich nur im hier behandelten Papyrus T1.
Bei dem Ausdruck ḥr(.jw) rnp.t handelt es sich mit einiger Sicherheit um eine verkürzte bzw. übergreifende Schreibung der Bezeichnung für die Epagomenen, die zum einen die Zahl 5 und zum anderen hrw „Tag“ auslässt. Edwards (HPBM 4, Bd. 1, 58 [26]) ist von seiner Lesung als Epagomenen nicht überzeugt, kann aber auch keine Alternative anbieten. Die verkürzte Schreibung muss allerdings nicht als Gegenargument gewertet werden, denn sie ist auch in späten Belegen bezeugt (s. Wilson, Ptol. Lexikon, 665) und findet vor allem eine Parallele im frühesten Beleg dieser Bezeichnung, nämlich in einer monumentalen Darstellung eines tabellarischen Festkalenders, der Tempeldienste verschiedener Familienmitglieder zusammenstellt, im Grab I des Nikaanch in Ṭihna al-Jabal, das in die 5. Dynastie datiert wird (PM IV, 131 [Grab 13 (Frazer)]; Thompson, Tehna, 46–48, pl. 22–23, 56–57; Willems, in: GS Franke, 246–249; Altenmüller, in: SAK 33, 2005, 36–40). Auch für diesen frühen Beleg ist die Lesung diskutiert worden. Winter (in: WZKM 56, 1960, 262–266) lehnte die Deutung als Bezeichnung der Epagomenen aus Gründen, die die verkürzte Schreibung, inhaltliche Aspekte sowie das Layout der Darstellung miteinbezogen, ab und schlug als Lesung „das, was das Jahr beinhaltet“ (ebd. 364 mit Anm. 12) vor mit Verweis auf den Gebrauch der Präposition ḥr in Zeitangaben (Wb 3, 132.15). Folgte man dieser Auffassung, so ließe sich das hier vorliegende Götterversprechen mit einer weiteren, vom Standard abweichenden Version im Papyrus Berlin 10462 (B, Rto. 23–25) verbinden. Dort versprechen die orakelgebenden Götter Schutz vor den Göttern des Jahresbeginns, vor den Göttern des Jahresendes und vor den Göttern dessen, was im Jahr ist. Allerdings stellt dieser Beleg eine Art Verquickung der Standardversion des hier vorliegenden Götterversprechens mit demjenigen dar, in dem die orakelgebenden Götter den Besitzer bzw. die Besitzerin des Amuletts vor den „Göttern vom (Buch) Das-was-im-Jahr-ist“ schützen, (vgl. Grams, in: SAK 46, 2017, 83–84), das in vielen Textzeugen belegt ist (pLondon BM EA 10251 (L2), Rto. 77–78; pLondon BM EA 10308 (L3), B 13–14; pLondon BM EA 10587 (L6), Rto. 52–53; pTurin Cat. 1983 (T1), Vso. 13; pTurin Cat. 1984 (T2), Rto. 26–27; pParis Louvre E 8083 (P2), Rto. 16; pParis Louvre E 25354 (P3), Rto. 47–48; pKairo CG 58035 (C1), 24–25; pNew York MMA 10.53 (NY), Rto. 35; PChicago OIM E25622A-D (Ch), 26–27; pPhiladelphia PENN E 16724 (Ph), B 4–6; pBerlin 10462 (B), 25–26; pBerlin B 3059 (B 3059), 40; pCleveland CMA 14.723 (CMA), 20–21; pBoulaq 4, Vso. 8?).
Des Weiteren wurde die Diskussion um den frühesten Beleg im Grab des Nikaanch im Jahr 1986 erneut von Peter Der Manuelian aufgenommen. Er widerlegt die Argumente von Winter und kommt zu dem Schluss, dass es sich im Festkalender tatsächlich um eine verkürzte Schreibung für die Bezeichnung der Epagomenentage handeln müsse (Manuelian, in: JNES 45, 1986, 1–18). Diese Auffassung wird durch den Papyrus Leiden I 346 gestützt, der in einer Kapitelüberschrift (III/4) ein „Buch der Epagomentage“ (mḏꜣ.t n.t hrw.w 5 ḥr.jw rnp.t) erwähnt (Bommas, Mythisierung der Zeit, 111–115; Theis, Magie und Raum, 331–332). In diesem Zusammenhang (III, 5), der ausdrücklich auf die Epagomenen zu beziehen ist, findet sich die Bezeichnung ꜥwꜣj.w n.w ḥr.jw rnp.t „Räuber der Epagomenentage“, die unmissverständlich die verkürzte Schreibung zeigt, die in dem frühesten sowie auch in dem hier besprochenen Beleg (T1) der OAD bezeugt ist. Mit Verweis auf pLeiden I 346 III/4–5 übersetze ich daher hier nꜣ mḏꜣ.y(t) ḥr.jw rnp.t mit „Buch der Epagomenen“.
Ein weiterer Beleg in den OAD (pLondon BM EA 10251 (L2), Rto. 77–78) bietet mit jm.jw-ḥr.jw-rnp.t eine ungewöhnliche Schreibung, die eine kurze Diskussion erfordert. Der Beleg findet sich in dem Götterversprechen, in dem die orakelgebenden Götter Schutz vor den „Göttern (vom Buch) Das-was-im-Jahr-ist“ anbieten (Edwards, HPBM 4, Bd. I, 17; vgl. Fischer-Elfert, Magika Hieratika, 211). Aufgrund des Kontextes ist es deutlich wahrscheinlicher, dass hier durch Assoziation eine Fehlschreibung von tꜣ-jm.jt-rnp.t produziert wurde, als von einer Lesung auszugehen, die „das, was im und auf dem Jahr ist“ o.ä. zu übersetzen wäre und für die sich keine Parallele finden lässt (vgl. Edwards, ebd.).
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Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Anke Blöbaum, unter Mitarbeit von Kay Christine Klinger, Altägyptisches Wörterbuch, Lutz Popko, Daniel A. Werning, Token ID ICAAkJhUFYg2kkbpggE80zq6OqE <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/ICAAkJhUFYg2kkbpggE80zq6OqE>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 19, Web-App-Version 2.2.0, 5.11.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/ICAAkJhUFYg2kkbpggE80zq6OqE, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (Zugriff am: xx.xx.20xx)
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