Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 02.10.2019)
deDas Geld, das 〈ich〉 davon zu den [obengenannten] Terminen nicht geben werde, das [werde ich] zusammen mit seinem Anderthalbfachen in dem Monat, der nach dem nämlichen Monat (kommt), ohne jeglichen Einspruch geben.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 02.10.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 09.08.2022)
deWenn der Eigentümer des Hauses, [der] das Haus verkauft hat, sagt: "Möge er die Geldbeträge, die er mir für [mein Haus gegeben hat (o.ä.) ... ...], (wieder zurück)empfangen," werden die Richter veranlassen, daß er die Geldbeträge, die ihm als Kaufpreis für das Haus gegeben wurden, dem gibt, der sie ihm gegeben hat.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 09.08.2022)
de[W]enn der Eigentümer des Hauses [s]agt: "Möge er mir die Geldbeträge geben, die (noch) vom Kaufpreis meines Hauses ausstehen (wörtl. übriggeblieben sind)!", veranlaßt man, daß er sie ihm gibt.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 09.08.2022)
deWenn der Beklagte, der Eigentümer des Hauses geworden ist, sagt: "Er hat von mir kein Geld zu fordern" (d.h. "ich schulde ihm nichts"), wird man ihn schwören lassen
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 09.08.2022)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 09.08.2022)
dedie Geldbeträge, von denen er (der Beklagte) sagt: "Er hat sie von mir zu fordern", sind es, die man ihn (den Beklagten) ihm (dem Kläger) geben lassen wird.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 09.08.2022)
Kommentieren Sie den Inhalt dieser Seite
Danke, dass Sie uns helfen unser Angebot zu verbessern. Ihr Kommentar wird an das TLA-Team zur Bearbeitung übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz-Erklärung.
Teile diese Seite
Beachten Sie, dass, wenn Sie Social Media-Buttons (z.b. X, Facebook) nutzen, Daten an die entsprechenden Services übermittelt werden. Details entnehmen Sie den Datenschutzrichtlinien des entsprechenden Angebots.