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von
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Sätzen mit Belegen (inkl. Lesevarianten).
de
Es ist nicht angebracht, eine Klage mit den (öffentlichen) Proteste zu akzeptieren, von denen sie sagt: "Petophois, mein Sohn, hat sie gemacht."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de
Es ist (vielmehr) angebracht zu veranlassen, daß der obengenannte Tefhapi, Sohn Petetymis, die Häuser, die Grundstücke, die Felder, die Magazine und alles und jedes, was in der Teilungsschrift geschrieben ist, die ihm der obengenannte Thotoes, Sohn des Petetymis, im Jahr 8, 2. Pachons, des ewiglebenden Königs in bezug auf seinen Drittelanteil an den Sachen des Petetymis, seines Vaters, ausgestellt hat und die von der obengenannten Cheredanch, Tochter des Petophois, bestätigt ist, in Besitz nimmt.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de
Wir haben entschieden, daß der obengenannte Tefhapi, Sohn des Petetymis, alles und jedes, was in der Teilungsschrift geschrieben ist, deren Kopie (hier) außen geschrieben ist und die durch sie (die darin aufgezählten Güter) seinen Drittelanteil an den Sachen seines Vaters erweist, in Besitz nimmt.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de
Wir haben Harimuthes, dem Bevollmächtigten des Andromachos, des Eisagogeus, gesagt (d.h. Anweisung gegeben), Tefhapi, Sohn des Petetymis, die Sachen, die in der Teilungsschrift verzeichnet sind, die ihm der obengenannte Thotoes, Sohn des Petetymis, im Jahr 8 (Ptolemaios' VI.) in bezug auf seinen Drittelanteil an den Sachen seines Vaters ausgestellt hat und die von der obengenannten Cheredanch, Tochter des Petophois, bestätigt ist, in Besitz nehmen zu lassen,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de
Geschrieben von Thotoes, Sohn des Harpaesis, einem von den Schreibern, die in Gegenwart der Richter, nämlich der Priester des Upuaut und der Götter, die mit ihm ruhen, schreiben.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de
"Westen: die Felder, die man 'die Schenkung" nennt und die im Besitz des Horos, Sohnes des Petophois, und seiner Brüder sind."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de
"(Das) andere Landstück von ihnen, das 12 Aruren Ackerland ausmacht:"
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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"Osten: die Äcker der Tanahibis, die im Besitz des Komophibis, Sohnes des Ophieus, sind."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de
"und dein Drittelanteil des Zweisiebentelanteils der Aruren Ackerland, die man 'der Uferdamm von Pachois' nennt und die südlich vom Dorf Pachir in Siut sind, von denen dir bereits ein Drittelanteil gehört."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de
"und die Grundstücke 〈des〉 verfallenen Hauses (d.h. die Grundstücke mit dem verfallenen Haus) in der Nekropole von Siut, das (Text irrig Pl.: die) man 'das Haus des Petaus' nennt, welches dir zugefallen ist als dein Drittelanteil für das Haus, das gebaut und gedeckt in meiner Hand und meinem eigenen Besitz ist."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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