deIrgendein Sohn von mir (wörtl. "der Sohn auf der Erde von mir"), der wegen der Anteile, deren Verzeichnis oben geschrieben ist, gegen dich auftreten wird von heute an fürderhin, der wird dir 100 Silber(deben) in Stateren, macht 500 Stater, macht 100 Silber(deben) in Stateren wiederum geben an einem Tag innerhalb von zehn Tagen, nachdem er ihretwegen gegen dich aufgetreten ist (wörtl. "in zehn Tagen des Kommens gegen dich ihretwegen, das er machen wird"), zwangsweise und ohne Säumen.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deDir gehören zwei Drittel meiner Diener und Dienerinnen (wörtl. "die zwei Drittel meiner männlichen Diener, die zwei Drittel meiner weiblichen Diener"), die mir gehören, von heute an fürderhin.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deIch habe nicht Recht, Urteil (d.h. gerichtliche Entscheidung), Eid (oder) irgendeine Sache auf der Welt von dir zu fordern in seinem Namen von heute an fürderhin.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
deindem ich nicht imstande sein werde, dich und deine Bevollmächtigten zu hindern, an den obengenannten Häusern und Versorgungen entsprechend [deinem] obengenannten [Vierteltanteil] teilzuhaben von heute an fürderhin,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
deindem kein Mensch auf der Welt imstande sein wird, (etwas) in meinem Namen oder im Namen irgendeines Menschen auf der Welt in Besitz zu nehmen, nachdem(?) du es(?) als deinen Viertelanteil in Besitz nehmen wirst, von heute an fürderhin,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
deindem du nicht imstande sein wirst, deinen Viertelanteil als(?) Anteil davon(?) von allem, worüber ich dir die obige Teilungsschrift ausgestellt habe, entsprechend dem, was oben geschrieben ist, irgendeinem Menschen auf der Welt zu verpachten, der im Namen der obengenannten Choachytin Nehiweret, Tochter des Achoapis, in die obengenannten Häuser und Versorgungen kommen wird, von heute an fürderhin.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
de"indem ich fern bin von dir in bezug auf deinen Viertel[anteil] an allem, was oben (genannt) ist, entsprechend dem, was oben geschrieben ist, von heute an fürderhin."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
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