Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Wenn er sagt "Ich habe es nicht getan, um sein Haus zum Einsturz zu bringen, sondern nur, (um) [das] Fundament meines Hauses, [das] ich bauen werde, zu graben", und wenn er ihm schwört, wird man man veranlassen, daß er (der Kläger) sich von ihm entfernt.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Wenn der Mensch, der das Fundament gegraben hat, gegen den Menschen, dessen Haus eingestürzt ist, klagt mit den Worten "Veranlaßt, daß er den Schutt seines Hauses, der in das Fundament meines Hauses gefallen ist, entfernt!", wird man zu ihm sagen:
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Wir versprechen dir, dich nicht zu behindern und nicht zu veranlassen, daß du behindert wirst, (und) dir nicht entgegenzutreten und nicht zu veranlassen, daß dir irgendein Mensch auf der Welt, der zu uns gehört, entgegentritt am Tage, da du dein Haus, dessen Fundament gelegt ist, wirst bauen oder abreißen wollen, zusammen mit seinem Hof, der südlich von ihm ist, und seinen unbebauten Grundstücken, die es umgeben, und allem, was zu ihm gehört, (nämlich dein Haus,) das im südwestlichen Viertel des Dorfes Pachir in Siut liegt.
indem wir dir das obengenannte Haus gegeben haben zusammen mit allem, was zu ihm gehört, im Austausch mit den unbebauten Grundstücken, deren Fundamente gelegt sind und die im nördlichen Viertel von Pachir in Siut liegen, deren Grenznachbarn in der Urkunde des Nicht-Hinderns, die du für uns gemacht hast in bezug auf sie, geschrieben sind,
indem wir beide (damit) einverstanden sind, dir das obengenannte Haus und alles, was zu ihm gehört, im Austausch mit den unbebauten Grundstücken, deren Fundamente früher gelegt sind, die du uns gegeben hattest.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 06.10.2025)
Geschrieben im Jahr 6, 22. Mechir, als man inmitten des "Sandspeichers" des ganzen Hauses war, nachdem wir das Fundament von drei Häusern, die vor dem obengenannten Haus waren, gefunden hatten,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 06.10.2025)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Kommentieren Sie den Inhalt dieser Seite
Danke, dass Sie uns helfen, unser Angebot zu verbessern. Ihr Kommentar wird an das TLA-Team zur Bearbeitung übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz-Erklärung.
Teile diese Seite
Beachten Sie, dass, wenn Sie Social Media-Buttons (z.b. X, Facebook) nutzen, Daten an die entsprechenden Services übermittelt werden. Details entnehmen Sie den Datenschutzrichtlinien des entsprechenden Angebots.
Weisen Sie uns gerne auf Irrtümer hin
Danke, dass Sie uns helfen, unser Angebot zu verbessern.
Falls Sie kein e-Mail-Programm auf Ihrem Endgerät installiert haben, verfassen Sie bitte händisch eine e-Mail unter Angabe der Lemma-ID/Link, Token-ID/Link (oder Satz-ID/Link), Art des Fehlers an: tla-web@bbaw.de.