deDer Mensch, der gegen dich auftreten wird, um dich im Namen dieser obengenannten Anteile zum Wesir und (zu) den Richtern zu bringen, wird nicht sagen (können) "Bringe einen Zeugenschreiber!" außerhalb der Stadt, in der sich der Zeuge befindet.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 24.09.2023)
deDer Mensch, der gegen euch auftreten wird, um euch im Namen dieses obengenannten Tempelplatzes zum Wesir und (zu) den Richtern zu bringen, wird nicht sagen (können) "Bringt einen Zeugenschreiber!" außerhalb der Stadt, in der sich der Zeuge befindet.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 24.09.2023)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 24.09.2023)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 24.09.2023)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deIch werde bei dir nie mehr frei sein können, bis hin zu jeglichem Geld, jeglichem Getreide, jeglicher Sache auf der Welt zusammen mit meinen Kindern, die ich gebären werde, und allem, was mir gehört, und allem, was ich (noch) erwerben werde, und den Kleidern, die auf mir sind, vom Jahr 4, Monat Payni, an fürderhin, alle Jahre, auf immer und ewig.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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