Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 01.10.2024)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 01.10.2024)
Er ließ andere in ihrer (alten) Weise sein, indem er in bezug auf die Götter das Herz eines wohltätigen Gottes hatte und nach den Ehrungen der Tempel fragte, um sie während seiner Herrschaft (wörtl. "zu seiner Zeit des Königseins") in geziemender Weise zu erneuern.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 01.10.2024)
Wir versprechen dir, dich nicht zu behindern und nicht zu veranlassen, daß du behindert wirst, (und) dir nicht entgegenzutreten und nicht zu veranlassen, daß dir irgendein Mensch auf der Welt, der zu uns gehört, entgegentritt am Tage, da du dein Haus, dessen Fundament gelegt ist, wirst bauen oder abreißen wollen, zusammen mit seinem Hof, der südlich von ihm ist, und seinen unbebauten Grundstücken, die es umgeben, und allem, was zu ihm gehört, (nämlich dein Haus,) das im südwestlichen Viertel des Dorfes Pachir in Siut liegt.
Wenn wir dich behindern oder veranlassen, daß du behindert wirst in bezug auf dein obengenanntes Haus, das wir dir früher im Austausch mit {deinem Haus} gegeben haben, werden wir dir 300 Silber(deben), ihre Hälfze ist 150, macht 300 Silber(deben) wiederum, mit (einem Agio von) 24 Kupferobolen auf 2 (Kite) an einem Tag innerhalb von zehn Tagen des betreffenden Monats geben,
indem du weiterhin einen Anspruch an uns hast zu veranlassen, daß wir fern sind von dir, zwangsweise und ohne Säumen, indem wir dir die obige Schrift erfüllen (wörtl. machen), um dich nicht zu behindern in bezug auf das Haus und seinen Hof und alles, was zu ihm gehört,
indem wir (unsererseits) einen Anspruch an dich haben in bezug auf die Urkunde des Nicht-Hinderns, die du für uns früher gemacht hast in bezug auf die unbebauten Grundstücke, die du uns gegeben hast im Austausch mit dem, was wir dir oben gegeben hatten, im Jahr 3, 3. Monat der peret-Jahreszeit (Phamenoth), Tag 12, des Königs Ptolemaios (VI.), der ewig lebt, um zu veranlassen, daß du uns ihr (d.h. das durch die Urkunde garantierte) Recht tust zu jeder Zeit.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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