deDeine beiden Häuser mit dem, was dazugehört, was oben (genannt) ist, und deine schedi-Einkünfte, deine ichi-Einkünfte, deine Häuser und [deine] schedi-Einkünfte aus den Grabplätzen der Seligen und ihren Leuten (= Mumien), die bei ihnen ruhen und die oben (genannt) sind, sind es.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 06.09.2022)
deGeschrieben von Pabis, Sohn des Kolluthos, der im Namen der Priester des Amonrasonther und der Geschwistergötter, der wohltätigen Götter, der vaterliebenden Götter, der erscheinenden Götter und des vaterliebenden Gottes, von den fünf Phylen, schreibt.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 06.09.2022)
deMarres, Sohn des Horos, ist er, der zu den Priestern des Soknopaios insgesamt sowie (zu) Tesenuphis, Sohn des Onnophris, dem Lesonis des Soknopaios und der Isis Nepherses, sowie (zu) Marres, Sohn des Komoapis, dem Bevollmächtigten und Inspektor (Epistates), spricht:
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deWir haben mit dir vor den priesterlichen Richtern, die in Theben richten, wegen des Siebtelanteils des Baugrundstücks, das im südlichen Viertel von Theben an der Westseite des Dromos des Chons-in-Theben Neferhotep gegenüber dem Fluß liegt, einen Prozeß geführt,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 19.12.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 19.12.2019)
deDie Richter haben veranlaßt, daß du gegen uns im Recht bist in bezug auf den Siebtelanteil des obengenannten Baugrundstücks und das, was damit (rechtlich) folgt.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 19.12.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 19.12.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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