deWenn der Herr der Felder die Felder wegnimmt und derjenige, der die Felder bestellt hat, gegen den Herrn der Felder klagen wird, wird man das Viertel der Ernte, die aus dem nämlichen Saatkorn entspringt, aus der Hand des Herrn der Felder nehmen.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deWenn er [erweist, daß sie gü]ltig ist ("auf den Beinen [steht]") entsprechend der Art des Gültigkeitsbeweises, den man machen wird, [wird man veranlassen, daß der Herr des Hau]ses [ihm] die Geldbeträge, über die er ihm geschrieben hat, [gutschreibt].
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deWenn ein Mensch einen öffentlichen Protest macht, macht er ihn in Gegenwart der Zeugen, die diesbezüglich niederschreiben, während der Mensch, gegen den ein Protest gemacht wird, anwesend ist.
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Günter Vittmann;
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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letzte Änderung: 14.11.2019)
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deWenn ich nicht mit dir stehe ... [im Tempel des Sobek, indem ich ..., wenn ich fortgehe zu .... einer] Schutzstätte und nicht [diese Gelder(?), 8 1/2 Kite auf 20 Statere ...] protokolliere,] unterstehe ich der königlichen Strafe (wörtl. "ich bin in der Strafe des Pharaos") in bezug auf den [obigen] Eid.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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