Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deWenn jemand gegen jemanden klagt mit den Worten "Er hat mich aus meinem Haus hinausgeworfen, als ich mich darin aufhielt, um gegen ihn Klage zu erheben," werden die Richter zum Wesir sagen:
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Günter Vittmann;
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deWenn die jüngeren Brüder gegen ihren ältesten Bruder klagen mit den Worten: "Möge er uns einen Anteil vom Besitz unseres Vaters geben", wird der älteste Bruder die Liste seiner jüngeren Brüder schreiben, (d.h. die Liste) der Kinder seines Vaters, derer, die leben, und derer, die gestorben sind, nachdem ihr Vater gestorben war, ebenso (den Namen) des ältesten Sohnes.
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Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deDie Diener/Sklaven und die Urkunden über das Saatgut und (über) die Dinge, die seinem Vater von den Leuten geschuldet wurden, die gibt man ihm (dem ältesten Sohn).
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Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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letzte Änderung: 14.11.2019)
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letzte Änderung: 14.11.2019)
deWenn es so ist, daß jemand von ihnen gestorben ist, nachdem sein Vater gestorben war, ohne daß er (der verstorbene Sohn) einen Sohn hat, ist es [der] (nunmehr) älteste Sohn, der seinen Anteil empfängt.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deWenn der jüngere Bruder klagt mit den Worten: "Die Kinder, von denen unser ältester Bruder gesagt hat 'Sie sind von unserem Vater', sie sind nicht Söhne/Kinder [unseres Vaters ...]":
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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