Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 09.08.2022)
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de"Ich bin fern von der Frau Onchis, Tochter des obigen Gottessieglers und Balsamierers Sesoosis, seine Mutter ist Tharmuthis, in bezug auf das Achtzehntel dieses Hauses, das oben (genannt) ist, an seiner Südseite oben und unten, dessen Maße und Grenznachbarn oben geschrieben sind."
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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deIch bin fern von dir in bezug auf mein Haus, das gebaut und gedeckt ist und das im "Viertel der Kuh" in der Stadt Theben ist, über das dir Petechonsis, Sohn des Tjau-achi, seine Mutter ist Estphenis, mein Vater, eine Geldbezahlungsschrift ausgestellt hat.
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deWer deswegen gegen dich auftreten wird in meinem Namen (oder) im Namen irgendeines Menschen auf der Welt, und irgendein Mensch auf der Welt von mir, (sei es) Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Sohn, Tochter (oder) ich ebenfalls, den werde ich veranlassen, daß er sich von dir in bezug darauf entfernt.
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deWenn ich nicht veranlasse, daß er sich von dir in bezug darauf entfernt, werde ich veranlassen, daß er sich entfernt, zwangsweise und ohne irgendeinen Einspruch.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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de[best. Art. Plur.] die; [vokativisch]; [neutrisch] das (, was); die, die [in Präd. der pseudo-cleft.sent.]; das, was [in Präd. der pseudo-cleft-sent.]
de„folgendermaßen: ‚Wir sind fern davon, (nämlich) dem Geld, wegen dem man gegen die Vorlesepriester im Namen der Domäne des Amun, die im thebanischen Gau ist, auftreten wird‘“,
deWenn er sagt "Ich habe es nicht getan, um sein Haus zum Einsturz zu bringen, sondern nur, (um) [das] Fundament meines Hauses, [das] ich bauen werde, zu graben", und wenn er ihm schwört, wird man man veranlassen, daß er (der Kläger) sich von ihm entfernt.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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